5 lecker Biotees mit Stevia
STEVIA (lat. stevia rebaudiana) ist eine in Südamerika beheimatete Pflanzenart.
Den Indianern des Amazonas dient sie bereits seit Jahrhunderten zum Süßen von Speisen und Getränken. Deshalb wird Stevia Rebaudiana unter anderem auch Süßkraut oder Honigkraut genannt.
Zusammen mit "nur natur", eine Marke der "Mensch und Natur AG", bieten OASIS Teehandel und Queensland-Tee 5 Sorten Kräuter-, Früchte- und Gewürztees mit Stevia an:
Tee mit Stevia No. 1:
SWEET GINGERDREAM
Frisch-zitronig mit leichter Ingwerschärfe und dem süßherben Aroma der Stevia. Ideal auch als Eistee.
Tee mit Stevia No. 2:
SWEET FRUITDREAM
Kraftvoll-harmonischer Früchtetee, mit Verbene und
Zimt verfeinert und dem süßherben Aroma der Stevia.
Ideal auch als Eistee zu genießen.
Tee mit Stevia No. 3:
SWEET PEPPERMINT
Minzig-kühl. Herrlich frische Pfefferminze, wenig
Melisse und Lemongras und das süßherbe Aroma
der Stevia machen ihn unverwechselbar. Ideal auch als
Eistee zu trinken.
Tee mit Stevia No. 4:
SWEET EVENING
Beruhigende Gewürzteemischung mit viel Fenchel und
Anis und dem süßherben Aroma der Stevia. Ideal auch
als Eistee.
Tee mit Stevia No. 5:
SWEET AFRICANA
Erfrischend-harmonischer Rooibos mit zitroniger
Note und dem süßherben Aroma der Stevia.
Ideal auch als Eistee.
Siehe auch: Hintergrundwissen: Süßen mit Stevia
Kommentare zum Artikel
vielen Dank für den Kommentar.
Wobei sich hier natürlich die Frage stellt - was war zuerst da - das Kraut oder die Zahnpasta:-)
Hier übrigens ein kleiner Auszug an Hintergrundwissen von Herrn Dr. Holstein, Ein Herz für Bio, der dazu einiges geschrieben hat:
..............Warum Stevia in Deutschland nicht erhältlich ist
Stevia ist in den USA, China, Japan und aktuell in der Schweiz als Lebensmittel zugelassen wurden. In der EU allerdings fällt das süße Andenkraut unter die Novel Food Verordnung und ist deshalb nicht als Lebensmittel zugelassen. Novel Food sind nach gesetzlicher Definition Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung innerhalb der EU nicht in nennenswertem Umfang zum Verzehr in den Handel gebracht wurden. Dabei handelt es sich um bislang nicht verbreitete Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen, auch exotische Früchte, und um sogenanntes Designer Food, zum Beispiel Elektrolyt-Getränke für Sportler. Vor dem Inverkehrbringen eines Lebensmittels, das als Novel Food gilt, muss dieses ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Zulassung wird nur erteilt, wenn die Prüfung ergibt, dass das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist. Wegen nicht ausreichend nachgewiesenen bestehenden Verbreitung fiel Stevia im Jahr 2000 allgemein unter die Novel Food Verordnung und durfte demgemäß nicht verkauft werden.
Ausnahme: Stevia -Tee, sogar in Bio-Qualität
Eine Ausnahme gibt es inzwischen: fünf Sorten „Tee mit Stevia rebaudiana.“ Diese Tees hat ein Unternehmen schon in den 90er Jahren auf den Markt gebracht. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof den Weg frei gemacht, dass diese fünf Sorten Tee mit getrockneten Blättern von Stevia rebaudiana weiter verkauft werden dürfen, bis der Europäische Gerichtshof damit verbundene Rechtsfragen geklärt hat. Solange gilt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes München, wonach diese fünf Tees mit Stevia kein Novel Food im Sinne einer EU Richtlinie sind, weil sie bereits vor dem 31. Mai 1997 als Zutat in diesen fünf Tees „in nennenswertem Umfang dem menschlichen Verzehr dienten.“ ......
Das wäre übrigens auch ein spannendes Thema für unser Forum, was demnächst online gehen wird.
In diesem Sinne - viel Spaß mit Stevia als Kraut.